Sitzung: Rat der Stadt Krefeld am 4. Juli 2019
TOP 37: Krefelder Fahrradoffensive – Ausbau des Radwegenetzes (Vorlage Nr. 6882/19)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld beantragt zu o.g. TOP wie folgt zu beschließen:
Antrag:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt den Beschlussentwurf der Verwaltungsvorlage Nr.
6882/19 wie nachfolgend benannt:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Politik und Verwaltung verfolgen gemeinsam das Ziel einer Fahrradoffensive für Krefeld.
3. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die Verwaltung zu beauftragen,
a) ein Konzept für die geforderte Fahrradoffensive vorzulegen, das den Leitzielen, die in der Begründung formuliert sind folgt und die Stellungnahme des ADFC Krefeld vom 25.06.2019 (s. Anlage) prüft und ggf. mit einbezieht.
b) für die Grundlagenplanung ein externes Fachbüro zu beauftragen, den Auftrag zeitnah auszuschreiben und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Die Grundlagenplanung soll unter Berücksichtigung der nachfolgenden Eckpunkte erfolgen:
I. Die Planung innerstädtischer Erschließungsachsen mit absolutem Vorrang für Fahrradfahrer
Diese sollen möglichst als reine Fahrradtrassen, d.h. exklusiv für den Radverkehr vorgehalten, realisiert werden. Als Umsetzungsbeispiel wäre der Radweg „an der K-Bahn“ von Fischeln bis nahe an die Ritterstraße, perspektivisch um die Planung einer Brücke über die Ritterstraße zur Anbindung an die Promenade erweitert, denkbar. Wo reine Fahrradtrassen nicht umsetzbar sind, soll die Befahrbarkeit für PKWs restriktiv, jedoch unter Berücksichtigung der Anlieger, behandelt werden. Ziel ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer auf Grundlage ihrer jeweils spezifischen Bedürfnisse.
II. Die Entwicklung fest definierter Ausbaustandards
Die Nutzerakzeptanz der Fahrradtrassen wird nicht allein durch die Trassenführung, sondern ebenso durch den baulichen Umsetzungsstandard bestimmt. Daher ist es erforderlich, klare Ausbaustandards für die Fahrradtrassen zu definieren, die neben einer bestmöglichen Verkehrssicherheit, auch im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern, gleichsam optimale Nutzungsbedingungen sicherstellt. Hierzu gehören u.a. feste Standards für Ampelschaltungen, Instandhaltung und Infrastruktur wie Beleuchtung, Beschilderung, Papierkörbe, Abstellanlagen, Verknüpfungspunkte etc.
III. Die Einbettung der Fahrradtrassen in ein verkehrliches Gesamtkonzept
Um innerstädtische Fahrradtrassen erfolgreich in die grundsätzliche Verkehrsplanung einbetten zu können, muss in Ergänzung gleichsam definiert werden, welchen Trassen für den PKW- sowie LKW-Verkehr präferiert bleiben, z.B. Zubringerstraßen und die „Ringe“ um die Innenstadt herum, und wo ÖPNV und auch SPNV Vorrang behalten und weiterentwickelt werden sollen. Hierfür muss ein Abgleich mit dem Mobilitätskonzept erfolgen. Für die Realisierung der Achsen bzw. Trassen bedeutet dies bereits jetzt die Notwendigkeit, erforderliche Grundstücke zu sichern und Planrecht zu schaffen, Lückenschlüsse vorzunehmen und Nahbereichsplanungen für die Stadtteile aufzustellen.
IV. Die Anbindung der Fahrradtrassen an interkommunale Radschnellwege
Die Planung der Trassen und Verknüpfungspunkte zu den Krefelder Erschließungsachsen hat so zu erfolgen, dass eine Anbindung an interkommunale Radschnellwege (nach Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Venlo und andere Städte) sowie deren Fortführung über Krefelder Stadtgebiet erreicht wird. Hierzu ist folglich auch eine Einhaltung der Ausbaustandards dieser Radschnellwege erforderlich. Die Machbarkeit ist in Bezug auf Planungsrecht, Verfügbarkeit von Grundstücken etc. in der Grundlagenplanung darzustellen.
V. Eine an den entwickelten Maßnahmen orientierte Finanz- und Umsetzungsplanung
Hierzu zählen die Ermittlung von Annuitäten für Investitionskosten unter Berücksichtigung von Zuschussmöglichkeiten, Unterhaltungskosten, Personalbedarf und -kosten sowie Zeitleisten. Hiervon ausgehend ist eine mit begründeten Kriterien hinterlegte Prioritätenlisten zu erstellen.
c) in Abstimmung mit dem Kommunalbetrieb Krefeld und dem beauftragten externen Fachbüro eine ebenso mit begründeten Kriterien hinterlegte Prioritätenlisten für die Umsetzung der kurzfristig realisierbaren Maßnahmen als Vorlage für die jährlichen Haushaltsberatungen zu erstellen, um auch bereits bis zur Vorlage des Gutachtens eine Verbesserung der Situation für den Fahrradverkehr erreichen zu können. Hierzu sollen auch die Optimierung der Ampelschaltungen für Fußgänger und Fahrradfahrer, die Verbesserung der Abstellanlagen in den Kernbereichen, die Verbesserung und Vereinfachung der Wegweisungen sowie das Angebot zum „Umsteigen“ auf das Fahrrad, z.B. für Neubürger, junge Familien etc. zählen.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.
Für die SPD-Fraktion:
gez. Benedikt Winzen
Fraktionsvorsitzender
SPD-Fraktion stellt Ratsantrag zum Ausbau und zur Stärkung des Krefelder Radverkehrs.