„Wenn Herr Heß die Reformpläne zur Grundsteuer grundsätzlich ablehnt, sollte er auch benennen können, wie er sich die Kompensation der dann zum 1.1.2020 wegfallenden Einnahmen für die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden vorstellt“, teilt Benedikt Winzen, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion zur von Haus & Grund-Geschäftsführer Michael Heß geäußerten Kritik an der Reform der Grundsteuer mit. Das Bundesverfassungsgericht habe festgelegt, das bis Ende dieses Jahres eine Reform der Grundsteuer erfolgen müsse, da die Erhebung auf bisheriger Basis ansonsten wegfalle.
„Alleine für Krefeld beträgt das Finanzvolumen aus den Einnahmen der Grundsteuer rund 50 Millionen Euro pro Jahr“, berichtet Winzen. Ohne die Reform würde dieses Finanzvolumen von jetzt auf gleich fehlen, was nicht zu kompensieren sei. Man müsse gewiss nicht alle Komponenten der Reform gutheißen, so Winzen. „Die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmenquellen für die Kommunen aber grundsätzlich abzulehnen, ist ein starkes Stück“, urteilt Winzen. Auch die Mitglieder von Haus und Grund als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt werden mit einer solchen Position mindestens Schwierigkeiten haben, würde die Konsequenz doch mit hoher Wahrscheinlichkeit den Rückfall in den Nothaushalt bedeuten.
Die Empfehlung von Herrn Heß, die SPD solle in der nächsten Ratssitzung den Antrag der FDP-Fraktion unterstützen, empfindet Winzen als höchstspannend. „Wenn Herr Heß uns am 5. November auffordert den FDP-Antrag zu unterstützen, die FDP-Fraktion aber erst am 6. November einen Antrag stellt, frage ich mich, wer beim FDP-Antrag die Feder geführt hat“, so der SPD-Chef.
Auch für die Aussage, die Immobilienwirtschaft sei sich einig, dass die Länderöffnungsklausel das Beste an der ganzen Reform sei, bliebe Heß einen Beleg schuldig. Winzen: „Für uns steht das Gemeinwohl aller Krefelderinnen und Krefelder an oberster Stelle und nicht das einer einzelnen Lobbygruppe oder von Spekulanten.“ Die Möglichkeit zur Einführung einer Grundsteuer C sei lediglich eine zu überprüfende Option, die der Gesetzgeber den Kommunen anbietet, zu der nun aber zunächst das Land die konkreten Rahmen- und Ausführungsbedingungen festlegen müsse.
Jedenfalls wolle niemand eine Bebauung begrünter Innenhöfe von Krefelder Dreifensterhäusern oder für Park- und Stellflächen von Krefelder Handwerksbetrieben erzwingen. „Eine solche Behauptung klingt wie eine Meldung aus Absurdistan, mit der aber wohl leider Ängste geschürt werden sollen. Schade, Herr Heß!“
Benedikt Winzen (SPD): „Wer die Grundsteuer grundsätzlich ablehnt muss benennen, wie die dann in der Stadtkasse fehlenden 50 Millionen Euro pro Jahr kompensiert werden sollen!“