„Wir haben die Entscheidung der Bezirksregierung zu akzeptieren, nachvollziehbar ist sie für uns nicht", erklärt SPD-Ratsherr Hans Butzen, der auf Widersprüche in der Begründung hinweist, die einer eingehenden juristischen Prüfung bedürfen. „Wir werden die Stellungnahme jetzt sehr genau prüfen und in das weitere Verfahren einfließen lassen".
Der Vorwurf an die Adresse des Oberbürgermeisters, er habe gegen den Grundsatz der fachlichen Unabhängigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung verstoßen und sich damit eines Dienstvergehens schuldig gemacht, sei mit der Erklärung der Bezirksregierung nicht ausgeräumt, sondern erhielte zusätzlich Nahrung, erklärt Hans Butzen und zitiert aus dem Schreiben aus Düsseldorf: „Der Vergleich beider Textfassungen lässt zwar eine Modifikation zwischen Entwurf und Endfassung erkennen, die nicht lediglich unbedeutende sprachliche Änderungen oder Umformulierungen enthalten, sondern z.T. auch inhaltliche Änderungen oder Streichungen zum Gegenstand haben. Diese inhaltlichen Änderungen führen zumeist zu einer sprachlichen Abschwächung in Bezug auf die festgestellten organisatorischen und fachlichen Mängel im Fachbereich 21. Auch hat der Oberbürgermeister Bedenken gegen die Entwurfsfassung geäußert und Anregungen für die Überarbeitung gegeben."
Von einer gewagten Interpretation spricht der SPD-Politiker dann auch, wenn die Bezirksregierung nach einer solchen Aussage plötzlich davon spricht, dass eine „unzulässige Einflussnahme nicht gesehen wird". Schwer verständlich auch deshalb, weil diese Einschätzung ausschließlich auf einer Erklärung des Oberbürgermeisters gegenüber der Bezirksregierung beruhe. „Dass Oberbürgermeister Kathstede gegenüber seinem Dienstherrn seine Sicht der Dinge schildert und nicht freiwillig auf eine schuldhafte Pflichtverletzung hinweist, erscheint mir sehr verständlich, aber für die Wahrheitsfindung nicht ziel führend".
Als „verharmlosend" und der „Sache nicht angemessen" bezeichnet Hans Butzen andere Formulierungen in der Stellungnahme der Bezirksregierung. „Die Fertigstellung des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes habe einige Zeit in Anspruch genommen", sei dem eigentlichen Vorgang in keiner Weise angemessen. „Es ist nachgewiesen worden, dass der Oberbürgermeister bewusst die Veröffentlichung verzögert hat und auch Pflicht verletzend den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner nächsten Sitzung nicht informiert hat". Hans Butzen fragt sich, was noch alles passieren kann, bevor der Krefelder Oberbürgermeister zur Verantwortung gezogen wird.
Zwischen den Ausführungen der Bezirksregierung und dem dann folgenden Schluss, ein Disziplinarverfahren nicht einzuleiten, steht für Hans Butzen ein großer Widerspruch, den es gelte, aufzuklären. Nicht einmal die Bezirksregierung würde behaupten, der Oberbürgermeister habe sich in dem Verfahren korrekt verhalten. „Deshalb sollte Herr Kathstede mit seinen entsprechenden Äußerungen und seiner Wertung, was die Anwälte Lenz und Johlen jetzt erklären, sei für ihn nicht von Bedeutung, etwas zurückhaltender sein. Wir erwarten mehr Respekt des Oberbürgermeisters vor einem demokratischen und einstimmig eingeleiteten Beschluss der Politik".