„Die geplante Senkung der Umlage des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) um 1,0%-Punkte würde für Krefeld eine Verbesserung von rund 5,6 Millionen Euro in 2023 und bei einer jährlichen Steigerung zwischen 200.000 bis 300.000 Euro von bis zu 6,4 Millionen Euro in 2026 mit sich bringen“, teilt der finanzpolitische Sprecher und Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Benedikt Winzen, mit. Das wertet Winzen als gute Nachricht für die Krefelder Haushaltsplanung: „Die weltpolitischen Entwicklungen mit einer durch die COVID-19-Pandemie verursachten Gesundheitskrise, einer durch den Ukrainekrieg resultierenden Flüchtlings-, Sicherheits- und Energiekrise sowie insbesondere auch den Herausforderungen der Klimakrise, stellen hierbei sich zunehmend erschwerenden Rahmenbedingungen auch bzw. insbesondere für die Städte und Kommunen dar. Die geplante Umlagesenkung des LVR würde die Haushaltsplanung vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen etwas erleichtern, wenn denn auch die Landesregierung ihre Zusagen einhalten würde“, so Winzen.
Winzen spielt damit auf die am 05.09.2022 von der CDU-geführten Landesregierung per Erlass (s. Anlage 1) angekündigte Verlängerung der sog. Bilanzierungshilfen der coronabedingten Mehraufwendungen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 an. Im Gesetzentwurf der Landesregierung - datiert vom 21.09.2022 - sei hiervon nun allerdings leider keine Rede mehr und die Bilanzierungshilfe soll mit dem Haushaltsjahr 2023 enden (vgl. Anlage 2). „Für die Krefelder Haushaltsplanung hätte eine solche Gesetzesänderung eine Mehrbelastung von 14 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Folge.“ Hintergrund sei, so Winzen, dass in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 rund 14 Millionen Euro an coronabedingten Belastungen stünden. Sofern der Gesetzesentwurf verabschiedet werden würde, entstünde dadurch eine Mehrbelastung für den Haushalt in 2024, die anderweitig kompensiert werden müsste.
„Hiervon würde nicht nur Krefeld betroffen sein, sondern die gesamte kommunale Familie“, ist sich Winzen sicher. „Wie sollen wir kommunal verlässlich planen, wenn die Halbwertszeit von Zusagen der Landesregierung – noch dazu per Erlass – gerade einmal etwas mehr als 14 Tage beträgt? Leider zeigt sich wieder einmal, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung kein verlässlicher Partner der Kommunen in haushaltspolitischen Fragen ist. Ich sehe hier daher nun vor allem die Krefelder Landtagsabgeordneten in der Verantwortung und fordere sie auf, sich bei der Landesregierung für die Krefelder Belange einzusetzen“, wird Winzen deutlich. Noch sei es dafür nicht zu spät, da der Gesetzentwurf nach den Herbstferien im Ausschuss für Heimat und Kommunales des Landtages beraten werde, bevor er Anfang November im Landtag verabschiedet werden soll. Im genannten Ausschuss sei u.a. Marc Blondin stellvertretendes Mitglied.
„Bei den anhaltenden Dauerkrisen besteht die Hauptaufgabe der kommunalen Mandats- und Verantwortungsträger insbesondere darin, das Schiff Stadt Krefeld trotz der widrigen Umstände weiterhin im sicheren Fahrwasser fahren zu lassen. Nur so werden wir es dauerhaft und langfristig ermöglichen können, dass die Stadt sich an den entscheidenden Stellen (Sanierung der städtischen Infrastruktur von Straßen- Geh- und Radwegen, Sanierung und Ausbau von Kitas, Schulen und Sportstätten) weiter modernisiert und gleichzeitig finanziell auf gesunden Füßen steht. Damit dies gelingt, müssen alle – auch bzw. vor allem die Ratsmitglieder, die für Krefeld im Landtag sitzen – an einem Strang ziehen,“ so Winzen abschließend.
Benedikt Winzen: „Gesetzentwurf der Landesregierung bedeutet Mehrbelastung in Höhe von 14 Millionen Euro für den Krefelder Haushalt“